- 1432 -

1273. Oktober 1. Posen.

Remig. conf.

Przemysl., Herzog von Polen, gestattet dem Walther das Dorf Priczyn (Nied.-Pritschen dicht bei Fraustadt) von 50 Hufen zu deutschem und zwar Magdeburger Rechte auszusetzen.

Wuttke, Städtebuch von Posen S. 12, aus einer Bestättigung von 1447. Den sehr schlechten Text zu verbessern hat sich schon Nehring bemüht, Götting. gel. Anz. 1865 S. 616, doch möchte ich Z. 1 lieber nutrita und Z. 7 qui positi sunt lesen, auch Z. 3 am Ende hinter villae sculteto oder judici ergänzen, auch bezuglich der Ergänzung der Lücke in Z. 9 durch ecclesiam, wodurch der Sinn des ganz verderbten Satzes noch mehr verderbt erscheint, liege ich Zweifel. Die Specialitäten der Urkunden sind hier nicht wiedergegeben worden, weil das Dorf kein schlesisches ist, es sollte eben nur mit Rücksicht auf die späteren Streitigkeiten über Fraustadt auf die Urkunde hingewiesen werden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.